RSS

Schlagwort-Archive: Gesundheitsmanagement

Patchwork* im Gesundheitswesen III

Versorgungsplanung

Im Rahmen des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG 2010) findet der Ansatz der „Integrativen regionalen Versorgungsplanung“ (IRVP) besondere Erwähnung. Dabei wird den Interdependenzen und Reziprozitäten aller Beteiligten im Gesundheits- und Sozialbereich hohe Priorität hinsichtlich Qualitätsverbesserung bzw. Qualitätssicherung zugesprochen.19 Die im 2. Teil dieser Blogserie in Abb. 1 skizzierten „Sphären und Teilbereiche der IRVP“ berücksichtigen alle relevanten Bereiche im Gesundheits- und Sozialwesen (stationärer und ambulanter Bereich, Rehabilitationsbereich und den Pflege- und Sozialbereich). Eine „medizinisch und ökonomisch sinnvolle Behandlungskette“ für PatientInnen soll insbesondere durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgen.20 Zusätzlich ist eine „Minimierung der Krankenhaushäufigkeit und der durchschnittlichen Belagsdauer auf das medizinisch notwendige Maß21 vorgesehen, was in Anbetracht einer aktuellen Statistik der WHO (siehe Abb.2) ratsam erscheint.

Abb. 2 Krankenhaushäufigkeit Akutkrankenanstalten im EU-Vergleich22

Auf ca. 445.000 Pflegefälle in Österreich kommen rund 29.000 aus Tirol, von denen wiederum ungefähr dreiviertel (etwa 22.500) zu Hause betreut und gepflegt werden.23 Die zahlreichen Vernetzungspartner (Krankenanstalten, Altenwohn- und Pflegeheime, Mobile Dienste, Hausärzte und Apotheken, Therapeuten, das familiäre Umfeld des Pflegebedürftigen, etc) führen den enormen Kommunikations- und Harmonisierungsaufwand vor Augen und machen Case-Management (auch „Fallmanagement“) zum Wort der Stunde. Der Begriff „Case-Management“ umfasst die individuelle Organisation der Pflege und Betreuung („Einzelfallhilfe“) und hat das neue Berufsbild des „Case-Managers“24 notwendig gemacht.

Abb. 3 Rechtliche Umsetzung der integrierten Versorgungsplanung25

Abb. 3 zeigt die schematische Umsetzung der integrierten Versorgungsplanung im rechtlichen Kontext. Im abschließenden Kapitel werden nachfolgend Problemfälle aus der Praxis näher betrachtet und mögliche Schwierigkeiten aufgezeigt.

 

Vernetzungsbestrebungen

Hohe Kommunikations- und Abstimmungserfordernisse sind insbesondere bei der Überleitung vom Krankenhaus in den Pflege- und Betreuungsbereich (Entlassungsmanagement) anzutreffen. Antizipatives Planen und Handeln von Seiten des Case-Management-Beauftragten in Form von frühzeitiger Kontaktaufnahme und Abklärung mit dem Krankenhaus einerseits und rechtzeitiger Rückmeldung des Krankenhauses andererseits sind der erste Schritt, dem die Kontaktaufnahme und Rücksprache mit möglichen Angehörigen, mobilen Pflegediensten und/oder Altenwohn- und Pflegeheimen folgt. Wie in im vorangehenden Kapitel („Versorgungsplanung“) erwähnt, wird der große Teil der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt, daher gilt es abzuklären, ob Angehörige eingeschult werden müssen und welche mobilen Dienste zum Einsatz kommen.

Bei der Organisation von Medikamenten wird zukünftig vermehrt „e-Medikation“26 zum Einsatz kommen. Ein abschließender Evaluationsbericht zum ersten Pilotprojekt für e-Medikation attestiert dieser neuen, technologiegestützten Methode ein „positives Gesamtbild“27, verweist jedoch in über 30 „Empfehlungen“ auf notwendige Anpassungen (Commitment zur e-Medikation und ausreichende und transparente Finanzierung sicherstellen, verständliche und nachvollziehbare Beschreibung der e-Medikation für BürgerInnen, klare rechtliche Rahmenbedingungen etc). Durch solides Entlassungsmanagement sollen „Drehtüreneffekte“ vermieden werden.

Die Einbindung von Angehörigen gibt bei der Organisation einer optimalen Pflege und Betreuung die Möglichkeit, ungenützte Ressourcen einzubeziehen. Diese kostenschonende Herangehensweise ist nebenbei ein Weg, dem/der Pflegebedürftigen ein gewohntes Umfeld zu bieten und letztlich auch ein Zeichen familiärer Bande uns sozialer Wärme in einer sich stetig veränderten Gesellschaft.

____________

19,21,25 Österreichischer Strukturplan Gesundheit 2010, Konzeption ÖSG, http://www.bmg.gv.at, aufgerufen am 01.08.2012

20 In der „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens“, Artikel 7 „Gesundheitstelematik (e-Health) und elektronische Gesundheitsakte (ELGA)“ Abs. (2), heißt es dazu: „Ausgehend von diesen Zielsetzungen werden die Vertragsparteien alle Anstrengungen unternehmen, die Informations- und Kommunikationstechnologien unter Wahrung der sozialen, technischen, rechtlichen und ethischen Standards im Gesundheitswesen zu nutzen. Im Rahmen ihres Wirkungsbereiches werden sie die Festlegung und Umsetzung von Vorgaben und Vorhaben mit überregionaler, bundesweiter oder europäischer Bedeutung unterstützen, verbindlich erklären und ihre Einhaltung überwachen.

22 WHO – Regional Office for Europe, European health for All Database, http://www.euro.who.int, Updated January 2012

23 entnommen aus: Vortrag „Integrative Versorgung im Sozial- und Gesundheitswesen, Dr. Wiedemair, MCI, 15.06.2012

24 siehe dazu: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie, http://de.wikipedia.org/wiki/Case_Manager, aufgerufen am 10.08.2012

26  Definition der ARGE-ELGA: „Die e-Medikation unterstützt Teilprozesse der Behandlung von der Verordnung bis zur Ausgabe der Medikamente und steigert somit die Behandlungsqualität für den Patienten und den Gesundheitsdiensteanbieter. Die Vermeidung von medizinisch unerwünschten Arzneimittel-Wechselwirkungen auch unter Einbeziehung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Heilmittel, die Vermeidung von Mehrfachverschreibungen sowie die Unterstützung bei der korrekten Umsetzung der Medikationstherapie sind die gewünschten Ergebnisse“, http://www.initiative-elga.at, aufgerufen am 01.08.2012

27 Pilotprojekt e-Medikation, Abschlussbericht der Evaluierung, MedUni Wien & UMIT, http://www.initiative-elga.at, erschienen 08.05.2012, abgerufen am 01.08.2012

 
Hinterlasse einen Kommentar

Verfasst von - 14. August 2012 in Standard

 

Schlagwörter:

Patchwork* im Gesundheitswesen II

„Nahtstellenmanagement“ & Rechtliche Grundlagen in Tirol

Zur Gewährleistung eines patientinnen- und patientenorientierten, raschen, reibungs- und lückenlosen, effektiven, effizienten und sinnvollen Betreuungsverlaufs ist das Management an den Nahtstellen im Gesundheitswesen zu verbessern.“9 Lückenloses NSM umfasst selbstverständlich auch Nahtstellen zum Pflegebereich. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die „Unterstützung der Arbeiten zum Auf- und Ausbau der für das Gesundheitswesen maßgeblichen Informations- und Kommunikationstechnologien (ELGA, eCard, eHealth)10. Diese technologischen Entwicklungen dürften die zukünftige Vernetzung im Sozial- und Gesundheitswesen entscheidend mitbeeinflussen.

Abb.1 Nahtstellenmanagement (eigene Darstellung der Gesundheit Österreich GmbH)11

Nach dem Tiroler Pflegegeldgesetz ist das Pflegegeld „ein pauschalierter Beitrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen mit dem Zweck, Pflegebedürftigen so weit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie ihnen zu helfen, möglichst lange in der gewohnten Umgebung zu bleiben und ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.12 Für die Gewährung von Pflegegeld müssen bestimmte formelle Voraussetzungen (österreichische Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz in Tirol, keine gleichartige Leistung aus dem Ausland13) erfüllt sein und „Pflegebedürftigkeit“14 gegeben sein. Die pflegebedürftige Person hat die Möglichkeit, die Betreuungsdienste frei zu wählen (der „Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen“ ist jedoch möglich15). Das Land und die Gemeinden teilen den Aufwand für das Pflegegeld untereinander auf.16

Die Vertragsparteien kommen überein, auf der Grundlage der bundesstaatlichen Struktur Österreichs eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung zur verstärkten Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung zu schaffen. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung soll eine dauerhafte Wieder-Eingliederung ihrer BezieherInnen in das Erwerbsleben weitestmöglich fördern.“17 Bei der Mindestsicherung ist die Unterscheidung zwischen der „offenen Mindestsicherung“ (klassische Sozialhilfe) und die auf pflege- und betreuungsbedürftige Personen zugeschnittene „geschlossene Mindestsicherung“ wesentlich. Die Mittel für den Mindestsicherungsfonds („Grundsicherungsfonds zur Durchführung der Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände“)18 werden grundsätzlich vom Land Tirol aufgebracht. Sofern diese Mittel (=Strafgeldeinnahmen) nicht ausreichen erfolgt eine Kostenaufteilung zwischen Land und Gemeinden im Verhältnis 2 zu 1.18

___________________

9 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B- VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, Artikel 5 Abs. (1), http://www.ris.bka.gv.at, abgerufen am 01.08.2012

10 Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, Artikel 1 – Gegenstand und Schwerpunkte Abs. (2), http://www.ris.bka.gv.at, abgerufen am 01.08.2012

11 entnommen aus: Österreichischer Strukturplan Gesundheit 2010, http://www.bmg.gv.at, abgerufen am 01.08.2012

12 Tiroler Pflegegeldgesetz, 1. Abschnitt, § 1 Abs. (1), http://www.ris.bka.gv.at, aufgerufen am 01.08.2012

13,14 Vortrag: „Integrative Versorgung im Sozial- und Gesundheitswesen“, Dr. Johann Wiedemair, MCI, 30.05.2012

14 Definition: „Vorliegen einer körperlichen, geistigen, psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung; ständiger Bedarf nach Betreuung und Hilfe von zumindest (voraussichtlich) sechsmonatiger Dauer und von mehr als 60 Stunden im Monat.“

15 Tiroler Pflegegeldgesetz, § 13 Abs. (1): „Wird der durch die Gewährung des Pflegegeldes angestrebte Zweck nicht oder nicht mehr erreicht, so sind an Stelle des gesamten oder eines Teiles des Pflegegeldes Sachleistungen im Gegenwert der einbehaltenen Geldleistungen zu gewähren, soweit die Möglichkeit besteht, den Pflegebedarf durch Sachleistungen abzudecken. Die Gewährung von Sachleistungen kann auch von Amts wegen erfolgen und wird mit der Zustellung des Bescheides wirksam. Das ab diesem Zeitpunkt einzubehaltende Pflegegeld ist zur Abdeckung der Sachleistungen zu verwenden. Ist der Ersatz nicht möglich, weil die Annahme dieser Sachleistungen ohne triftigen Grund verweigert wird, so ruht der entsprechende Anspruch auf Pflegegeld für die Dauer der Verweigerung.“

16 Siehe dazu: Tiroler Pflegegeldgesetz, 5. Abschnitt „Kostenbestimmungen“ § 25, Abs. (1) (Beachte §§ 26 und 27)

17 Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine bundesweite Bedarfsorienterte Mindestsicherung, 1. Abschnitt, Artikel 1; http://www.ris.bka.gv.at, aufgerufen am 01.08.2012 (siehe auch 3. Abschnitt, „Verpflichtungen der Länder“)

18 Tiroler Mindestsicherungsgesetz, 5. Abschnitt Kostentragung, Kostenersatz § 21 (auch § 22, 23)

 
Hinterlasse einen Kommentar

Verfasst von - 13. August 2012 in Standard

 

Schlagwörter: ,

Patchwork* im Gesundheitswesen I

Die integrative Versorgung im Sozial- und Gesundheitswesen ist aufgrund der branchenüblichen Spezialisierung und Sektorisierung ein komplexes Themengebiet. Als Gründe für diese Entwicklung werden sowohl sachliche (unterschiedliche Konzepte/Methoden), soziale (unterschiedliche Perspektiven der beteiligten Gesundheitsberufe), zeitliche (chronologische Abfolge) und räumliche als auch rechtliche und historische Argumente angeführt.3 Die Schwierigkeiten ergeben sich demnach durch die Informationsasymmetrie zwischen dem Patienten und den Professionisten der Sozial- und Gesundheitsbranche (Mikroebene), die unterschiedlichen Unternehmensstrukturen und -kulturen (Mesoebene) und teilweise unterschiedlichen politischen Zuständigkeiten bzw. „sektoralen Finanzierungssystemen“ auf der Makroebene.4


Der Blick auf die demographischen Entwicklungen (kontinuierlich steigende Lebenserwartung, Wandel der Familienstruktur) macht deutlich, dass es sich um ein Zukunftsthema handelt. Chronische Krankheiten, Multimorbidität und gesteigerte „Kundenerwartung“ auf Seiten der PatientInnen werden als Treiber integrativer Versorgungsbestrebungen angesehen.5 Die Umstellung vom Tagessatz-Modell auf die leistungsorientierte Krankenanstalten-Finanzierung (LKF) mit 1.1.1997 hat die Kostenlenkungsinteressen der Kostenträger6 im Gesundheitswesen deutlich gemacht. Bei der Versorgung pflegebedürftiger Personen steht das zur Verfügung stellen von Kurzzeitpflege- & Tagespflegeangeboten, betreuten Wohnformen und Heimplätzen sowie ein ganzheitliches Case-Management-Modell und professionelles Nahtstellenmanagement  im Vordergrund. Aktuelle Diskussionen befassen sich mit der fehlenden ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen Österreichs7 („Land ohne Ärzte“) und ersten Pilotprojekten, welche diesen Entwicklungen entgegenwirken sollen („Allgemeinmedizin im klinisch-praktischen Jahr am Land“)8.

Diese Blogpost-Serie dient dem Entwurf einer zusammenfassenden Betrachtung aus der Vogelperspektive, sie wirft einen kurzen Blick auf die rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen in Tirol (Pflegegeldgesetz & Mindestsicherungsgesetz), befasst sich mit der Versorgungsplanung und hinterfragt schließlich die Vernetzungsbestrebungen der einzelnen Teilbereiche im Sozial- und Gesundheitswesen untereinander.

* „Beim Patchwork werden kleine oder größere Stücke [….] zu einer größeren Fläche zusammengenäht.“ 1,2

__________________

1 Wikipedia, the free encyclopedia, http://en.wikipedia.org/wiki/Patchwork, aufgerufen am 01.08.2012

2  Wikipedia, die freie Enzyklopädie, http://de.wikipedia.org/wiki/Patchwork, aufgerufen am 01.08.2012

3 nach Krajik, Nowak, Peinhaupt, Pelikan, 2002 / aus: Vortrag Dr. Bernhard Güntert, 2. Tiroler Gesundheitskonferenz, 2007

4,5,6 Güntert Bernhard, 2. Tiroler Gesundheitskonferenz, 2007

7 Österreichisches Parlament, Parlamentskorrespondenz Nr. 623 vom 18.07.2012, abrufbar unter http://www.parlament.gv.at

8 SpringerMedizin.at, http://www.springermedizin.at/artikel/29519-ausbildung-zum-landarzt, abgerufen am 01.08.2012

 
Hinterlasse einen Kommentar

Verfasst von - 13. August 2012 in Standard

 

Schlagwörter:

Public Health & Tabakkonsum in Österreich I

Der Konsum von Tabak ist gesundheitsgefährdend, diese Tatsache dürfte inzwischen sogar in das Bewusstsein des leidenschaftlichsten Rauchers eingegangen sein. Bereits in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts konnte der Mediziner und Epidemiologe Ernst L. Wynder gemeinsam mit  Evarts A. Graham – ein US-amerikanischer Toraxchirurg1 und Wynder´s damaliger Universitätsprofessor an der Washington University Medical School – durch wissenschaftliche Untersuchungen eine starke Korrelation zwischen Tabakkonsum und der Entstehung von Lungenkrebs feststellen.2  Neben Lungenkrebs sind es häufig Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Kopf-Hals-Karzinome, die durch Nikotinmissbrauch in Form von Tabakrauchen entstehen. Diese und ähnliche wissenschaftliche Erhebungen, wie zum Beispiel die Ergebnisse der Britischen Ärzte-Studie3, lieferten wichtige Impulse für die Gesundheitswissenschaften (Modern Public Health).

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Zuge dieser Entwicklungen im Jahre 2003 ein „Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs“ (WHO Framework Convention on Tobacco Control, FCTC) vorgestellt, welches im Jahre 2004 von 168 Parteien (darunter die  EU) unterzeichnet wurde. Nachdem das Übereinkommen im Jahre 2005 als völkerrechtlicher Vertrag4 rechtskräftig wurde, haben 151 Parteien (darunter die EU und 25 EU-Mitgliedsstaaten) das FCTC ratifiziert.  Zeitgleich führten zahlreiche europäische Staaten, darunter Irland, Italien, Schweden, Spanien und Schottland, gesetzliche Rauchverbote in geschlossenen öffentlichen Orten bzw. an Arbeitsstätten ein. Mit 1. Jänner 2009 ist auch in Österreich ein neues Tabakgesetz (mit Übergangsfristen) in Kraft getreten, welches durch ähnliche Rauchverbote in erster Linie den gezielten Nichtraucherschutz zum Ziele hat.

TBC

__________

1 Graham, selbst starker Raucher, verstarb wenige Jahre nach Veröffentlichung der Studie an Lungenkrebs.

siehe dazu: Lester R. Dragstedt, Evarts Ambrose Graham 1883 – 1957, National Academy of Sciences, 1976

2 Wynder & Graham, Tobacco Smoking as a possible etiologic factor in Bronchiogenic Carcinoma, 1950

3 Doll et al., Mortality in relation to smoking: 50 years´ observations on male British doctors, 2004

4 WHO, Framework Convention on Tobacco Control, 2003, updated reprint 2004, 2005

 
Hinterlasse einen Kommentar

Verfasst von - 16. Januar 2012 in Standard

 

Schlagwörter: , , ,

Studienreise Manchester

Es war ein fantastisches Programm, dass uns – den Studenten vom MCI (Studiengang Nonprofit-, Sozial- und Gesundheitsmanagement) – an der Manchester Business School geboten wurde. Unser Betreuer Dr. Lawrence Benson (Senior Fellow Healthcare Management & Public Services an der MBS) und sein Team haben uns von der Ankunft in Manchester weg bestens versorgt. Der Startschuss für das Programm fiel am 31. August im Harold Hankings Building, wo wir den Großteil der Vorlesungszeit in den ersten Tagen verbrachten.

Diese Diashow benötigt JavaScript.

Einführungsvorlesungen am zweiten Tag waren dazu gedacht, uns die wichtigsten Informationen zum „National Health Service“ – kurz NHS – zu liefern. Mark Chidgey (Associate Director of Performance and Market Management) sprach zum Thema Finanzierung, Frank Whiteford (Associate Director – Health Service Resilience NHS) zu den Bereichen „Business Continuity in periods of extraordinary demand for Health Services“ und Kath Checkland (Clinical Senior Lecturer in Primary Care) zum neuen System des „GP Commissioning“ in England. Bei ihrem Vortrag „Cross Cultural Comparisons of Healthcare Systems“ zeigte sich Prof. Naomi Chambers (Head of the health policy and management group, MBS) sehr begeistert vom österreichischen Modell der E-Card und den damit verbundenen Möglichkeiten.

Im zweiten Teil der Studienreise standen zahlreiche Besuche bei unterschiedlichen Einrichtungen aus dem englischen Gesundheits- und Sozialbereich auf dem Programm, darunter das Robert Darbishire Practice (Gruppenpraxis nach englischem Modell), das Central Manchester Foundation Trust oder dem King´s Fund in London, ein unabhängiger Think Tank zum Thema Gesundheitssystem in England. Ausflüge nach Liverpool (Beatles Museum) und London (Nachmittag zur freien Verfügung) rundeten das intensive Programm in angenehmer Weise ab.

Edin Sasic

 

 
Hinterlasse einen Kommentar

Verfasst von - 13. September 2011 in Standard

 

Schlagwörter: , ,