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Blog geschlossen – schön war die Zeit…

 

 

Meine Bachelorarbeit zum Thema „Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union“ findet sich…. >>hier<<.

Informationen zu geplanten medizinischen Behandlungen im EU-Ausland gibt es auf dieser Website.

 
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Verfasst von - 25. Oktober 2013 in Standard

 

Genom Austria launches as fourth member of the Global Network of Personal Genome Projects

Passend zu meiner Masterthesis „Reading Your Genome?

startet das Projekt „Genom Austria“ im Jahr 2015 durch…

Personal Genome Project Blog

We are delighted to announce the launch yesterday of Genom Austria, the fourth member of the Global Network of Personal Genome Projects! This research study is a joint project of the CeMM Research Center for Molecular Medicine of the Austrian Academy of Sciences, the Medical University of Vienna, and PersonalGenomes.org. Check out the team.

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They launched having already sequenced the whole genomes of two volunteers and plan to enroll and sequence a total of 20 volunteers in the first year. With the addition of Genom Austria, the global network now has member sites at leading institutions in the United States, Canada, United Kingdom and Austria!

Read the press release (PDF).

Ursprünglichen Post anzeigen

 
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Verfasst von - 9. Februar 2015 in Standard

 

‘We are all in this together’: a civic awakening in Bosnia-Herzegovina

In Bosnia-Herzegovina, a seemingly trivial administrative issue ignited an unprecedented movement of civic resistance across the country’s old dividing lines. Understanding the message of defiance was directed against them all, politicians tried the old trick of ‚divide and rule‘ – only to be ridiculed by protesters.

This article was originally published as part of the Can Europe Make It? debate on openDemocracy.

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Many scholars and analysts would agree that ethnically divided polities do not offer much space for cross-community political activities. Even when the latter do occur, they unsurprisingly have a limited influence in an electoral and political system designed to perpetuate existing divisions. One big challenge to this widespread belief is about to come from a country – Bosnia-Herzegovina – where the post-conflict peace settlement was made in such a way as to prevent any attempt to subvert this consolidated ethnic partition.

But in early June 2013, and instead of the usual reports (the traumatic legacy of war, political paralysis and disappointments over the slow EU integration process etc.), what we could read about Bosnia-Herzegovina was the story of curious protests taking place all over the country. Citizens poured onto the streets demanding of politicians that they finally agree on unique civic registration numbers. Why did such unprecedented mobilization occur because of what seems to be a trivial administrative issue? The question is, of course, what is actually at stake?

It’s all about the numbers

The controversy started with a decision of the Constitutional Court of Bosnia-Herzegovina in May 2011, which declared the law on unique citizen ID numbers – needed to request passports and other administrative documents – unconstitutional, due to the fact that one of its articles did not contain the new names of a handful of municipalities in the Serb entity. The Court ordered the Bosnian parliament to amend the law within six months. But as the six-month period elapsed and no decision was reached by parliamentarians, the Court suspended the law altogether in January of this year.

Following the Court’s decision to abolish the law, administrative offices actually stopped issuing registration numbers. This unusual move for any citizenship regime immediately had very real consequences. As of February 2013, all newborn babies do not legally exist as citizens of their country, although, by birthright, they are entitled to citizenship and all the rights attached. Parents complained, administrators did not know what to do, and public discussion soon hit the wall of political paralysis until the problem started to threaten not only the civic status of newborns but also their very lives. A representative case is that of Belmina Ibrišević, a 3-month old baby in need of an urgent stem cell transplantation, which can only be done in Germany. But travelling there is impossible without a valid passport that, in turn, cannot be issued without a citizen ID number. And Belmina’s is only one of many similar stories. How could Bosnia’s elected representatives fail their fellow citizens so badly?

There is actually a pattern when it comes to issues of citizenship, ethnicity and nationality being discussed by the parliament. Take for example the implementation of a binding decision by the European Court of Human Rights in the Finci-Sejdic case: the ECtHR ordered Bosnia-Herzegovina to change its discriminatory laws forbidding anyone who does not belong to the three constitutive peoples (Serbs, Bosniaks and Croats) to run for the state presidency and the House of Peoples (upper house) of the Bosnian Parliament. In other words, if you are Jewish or Roma, as Mr Finci and Mr Sejdic happen to be, or if you decline to declare your ethnicity, you cannot enjoy full political rights in your own country.

Now, while one may be able to understand that it is in the ethno-nationalist elites’ interest to uphold these discriminatory laws in the Finci-Sejdic case, you may justifiably ask – why on earth would anyone block a procedure related to clarifying a simple administrative issue? The answer lies in the wide swathe of veto powers given to the representatives of different communities and territories. In post-Daytona Bosnia, they can block political and legislative processes and negotiate ad nauseam over seemingly insignificant issues – regardless of whether acting thus brings real or illusory political benefits.

If, as a member of the Bosnian parliament, you wish to make sure there’s isn’t much action on an issue, the easiest way is to present it as a question of ethno-national interest, or as crucial in the balance of power between ethnic groups. In this case, the conflict is between those advocating more decentralization within an already highly federalized state (usually demanded by the parties based in the Republika Srpska, the Serb-dominated entity) and those opting for more competences for the central government (usually demanded by the parties from the Federation of Bosnia-Herzegovina, the Bosniak-Croat dominated entity, especially by the Bosniaks and non-ethnic parties). In the „debate“ over civic registration numbers, the Serb representatives demanded not only that the new law includes the new names of municipalities in the Serb entity, but also that the ID numbers reflect the division of the country along national-ethnic lines. The Federation’s representatives claimed that the amendments should only reflect the new names, and that these changes should not be tied to a re-definition of registration areas, some of which currently cross entity borders, and their numbers.

Yet, while scholars and observers agonize over the aporias of consociational agreements and resulting irrational choices, it is perhaps wise to look at reactions on the ground.

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Protest across the lines

Belmina’s story triggered anger on the part of Bosnians and Herzegovinians against their political elites, regardless of ethnic backgrounds and administrative levels.

The protests started on 5 June when a group of citizens, revolted after hearing Belmina’s story, gathered in front of the Parliament building to protest. They decided not to move until politicians find a solution to the problem. The next day, this handful of protestors was joined by a growing number of citizens. They blocked the whole Parliament resolving not to allow deputies or anyone else out of the building until the laws are adopted or until, as they said, politicians finally do the job they are (well) paid to do. (Strikingly, the political and administrative apparatus, consisting of one state, two entities, one district, ten cantons, some thirteen governments at all levels, 180 ministers of all kinds, 600 members of various parliaments, and a vast army of public servants, costs this impoverished country around 66 percent of its entire budget). Protesters were persistent in their demands, even when the government adopted a temporary measure allowing the issuance of citizen ID numbers.

Politicians were stunned by these sudden protests, which are highly unusual in a country of divided, demobilized and traumatized people. In the early hours of Friday morning, even the High Representative of the international community and the European Union Valentin Inzko demanded that protesters remove the blockade on the Parliament building, promising that the issue would be discussed at an urgently convened meeting of the Council for Peace Implementation, an international body which oversees the country’s peace process.

This external intervention, however, wasn’t enough for Bosnian citizens. The very next day, protests erupted in all major cities in Bosnia-Herzegovina. Students were protesting in both Sarajevo and the Republika Srpska’s administrative centre Banja Luka against an inefficient university system and the difficult conditions of student life. In Banja Luka citizens also gathered in support of a man who had been evicted from his property and beaten by the police in an incident related to plans to destroy a public park and build – a familiar story these days – a shopping mall instead.

Throughout these protests, which have continued ever since, something new emerged: protesters started to send strong messages of solidarity to each other, from one part of the country to another, irrespective of ethnic divisions. The last time a similar phenomenon happened was during the peace protests of early 1992, when Bosnian citizens from all backgrounds asked nationalist politicians to find a solution to prevent conflict. The rest of the story, sadly, is well known. But precisely because of the tragic history of Bosnia-Herzegovina over the last 20 years – war and a difficult post-war period marked by predatory capitalism beneficial only to ethnic political oligarchies and their clientelist networks – protests expressing a demand for basic citizenship rights that affect (and therefore unite) all can potentially be a game changer.

The response of the post-Dayton ethno-national political caste was predictable: they started blaming each other. Serb entity politicians went on record to declare that the protests were ‘anti-Serb’ in nature and manipulated by Bosniak parties, the President of that entity talked about ‘the biggest hostage crisis’, while the Bosniak member of the tripartite Presidency called upon protesters to go home and try their luck at the next elections. But deep down they all understood that the message of defiance was directed against them all. They tried the old trick of ‘divide and rule’ – only to be ridiculed by protesters across the country.

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The question of citizenship

Indeed, citizenship in the modern world often starts with a number confirming your status as a citizen of the state, but the struggle for your own and other people’s citizenship rights – for the legal, political and social equality of all – is what gives sense to citizenship as a bond that holds diverse political communities together. But in Bosnia-Herzegovina, citizenship itself is also divided: there is state citizenship, the only internationally recognized form of citizenship, but each Bosnian citizen also has to have citizenship of one of the two entities. The Dayton Peace Agreement has reduced being a citizen of Bosnia to an administrative category, a number, an ID, a passport. By preventing citizens from gaining access to the basic citizenship right of a registration number, ethno-nationalists provoked an unexpected reaction: they inadvertently gave a political meaning to what they strived to destroy, namely the common citizenship of all Bosnians and Herzegovinians.

‘We are all in this together’ was one of the messages one could see during the protests. Indeed, protesters finally found a lowest common denominator in something that is clearly a basic public good – the civic registration number that gives access to elementary social, economic and political rights – but also in expressing their mutual dissatisfaction with political oligarchy.

The Bosnian protestors come from different walks of life: some are proud members of their communities, while some refuse to declare their belonging to any ethnic group; they are of different political stripes, and they might not agree about a future direction for the country. But, it seems that they all know one thing for sure: they are – and they will remain for a long time – in ‚this‘ together. There will not be a secession by any entity or part of the country, nor a re-centralization; no easy solution will come from the European Union, and the disaster capitalism which all citizens experience in their everyday life is not going to show a better face in Bosnia just because of its past sufferings. But ‘this’ place in which they have found themselves to be together is where new political subjectivities are born and the visions of common futures are forged.

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This struggle for basic public and common goods for all is the transparent, if not clearly articulated, progressive content of these protests. Starting from this fundamental feature of any political community (‘we are in this together’), citizens of Bosnia-Herzegovina, in a true grassroots activist manner, have created a new public and political space. They occupied it together and have understood that they cannot win – and indeed survive – without solidarity with each other. In this respect, these protests are similar to those we can see unfolding in Turkey, Slovenia, Greece or Portugal. However, to re-claim that space Bosnians and Herzegovinians have had to beat all institutional, political and social odds. By doing this they are sending a powerful and encouraging message to the world:

If you can make it there, you can make it everywhere.

(written by IGOR ŠTIKS12 June 2013,  published under a Creative Commons Non-Commercial license)

Pictures: #jmbg-movement

 
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Verfasst von - 12. Juni 2013 in Standard

 

#ibktwit – Ein Social-Media-Experiment für Innsbruck

„Wo warst du am 11. September 2001?“ Diese Frage werden viele ohne große Umwege und langes Nachdenken beantworten können. Wie aber lautet die Antwort auf die Frage „Wo warst du am 1. Mai 2011?“  – Ein Hypertext von Edin Sasic

Der Pakistaner Sohaib Athar erinnert sich nur zu gut an dieses Datum. Am frühen Morgen des 2. Mai 2011 hörte der IT-Experte Hubschraubergeräusche über seiner Heimatstadt Abbotabad und kurze Zeit später waren sogar Explosionen in seiner Nachbarschaft zu vernehmen. Er nutzte den Kurznachrichtendienst Twitter, um seine Beobachtungen zeitnah mit anderen Menschen zu teilen. Zu diesem Zeitpunkt wusste er nicht, dass niemand geringerer als Osama bin Laden von der US-Spezialeinheit der Navy Seals in seiner Nachbarschaft ausfindig und „dingfest“ gemacht wurde.

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Dieses Beispiel ist nur eines von mehreren, welches die Möglichkeiten von Twitter und Social Media im Allgemeinen vor Augen führt. In Südafrika, Kenia und England wird insbesondere Twitter als probates Werkzeug zur verstärkten Vernetzung der BürgerInnen untereinander verstanden und von lokalen Regierungen angewendet, um dringende Informationen an die Bevölkerung oder die Medien weiterzugeben. Auch das Land Tirol hat diese Entwicklungen bemerkt und prüft die Möglichkeiten, wie Soziale Netzwerke für den Katastrophenfall eingesetzt werden können, denn die neue Macht geht von den Menschen im Netz aus (und Nein!, solche Aussagen sind kein Käse!) Auf Städteebene ist beispielsweise die „City of New York„, die Stadt St. Gallen oder der Twitter-Kanal der Stadt Linz zu erwähnen. Und Innsbruck? Nun ja, lasst mich ein wenig ausholen….

Vor ziemlich genau einem Jahr publizierten Julian Ausserhofer, Axel Maireder und Axel Kittenberger ihre Studie „Twitterpolitik – Netzwerke und Themen der politischen Twittersphäre in Österreich“ in Wien. Bei der offiziellen Studienpräsentation waren auch österreichische Twittergrößen (ja, so etwas gibt es), wie der ZIB2-Moderator Armin Wolf, die Journalistin Corinna Milborn (man beachte den Innsbruck-Bezug), Burgenlandpolitiker Michel Reimon, der praktizierende Pastafari Niko Alm und der sonnengebräunte Stefan Petzner aus Österreichs südlichstem Bundesland (komisch, die Sonne war dort doch vom Himmel gefall… achlassenwirdas) anwesend. Unter dem Hashtag #ATPolTwit wurde die Ergebnisse der Studie zeitgleich auch auf Twitter diskutiert.

Etwa zur selben Zeit (Frühjahr 2012) fanden die Innsbrucker Gemeinderatswahlen statt. Die Stadt war voller Wahlplakate – von denen einige dem in Innsbruck vorherrschenden Klima zivilgesellschaftlichen Engagements und der Rechtsstaatlichkeit Österreichs nicht standhalten konnten. Die Innsbrucker Grünen hatten es sich als einzige der angetretenen Parteien zur Aufgabe gemacht, auf Ihren Wahlplakaten einen Twitter-Hashtag für diese Gemeinderatswahl zu etablieren um die Diskussionen auf Twitter damit in einem einheitlichen und nachvollziehbaren Stream zu bündeln. Ein gewisser Rudi Fußi aus Wien hievte den Hashtag später in den Titel seiner ganz persönlichen Wahlanalyse zur Innsbrucker Gemeinderatswahl. Die Wahl war geschlagen und ist Geschichte. Und was ist denn nun mit Twitter? Und Innsbruck?

Es waren wohl die gerade beschriebenen Ereignisse, die letztlich die entscheidenden Beweggründe für die Idee zu #ibktwit und der Realisierung des Experiments darstellten: im Mai 2012 passierte schließlich das und ein kleiner, aber sehr feiner Kreis von Twitter-Usern begann seine Tweets zum Alltagsgeschehen in Innsbruck mit dem Hashtag #ibktwit zu versehen. Eine Form von erster „Feuerprobe“ erlebten wir beim Stromausfall vor einigen Wochen. Eine zusammenfassende Chronologie dazu gibt es auf Storify. Der Kanal ist jedoch nicht ausschließlich in Zeiten des  Ausnahmezustands eine Quelle interessanter Meldungen, sondern bietet die Möglichkeit, verschiedenste Themen des öffentlichen Geschehens in Innsbruck aufzugreifen und zur Diskussion zu stellen (hier eine Auswahl der bisherigen Tweets im Jahr 2013). Dabei ist jeder der Beteiligten sowohl Konsument als auch Produzent des #ibktwit-Nachrichtenstreams. Der Schlüssel zur Teilhabe ist die Verwendung des Hashtags #ibktwit im eigenen Tweet.

Was kann aus diesem Experiment werden? Man weiß es nicht. Immerhin ist es die Aufgabe der Regierung und der großen Medienanstalten eines Landes oder einer Stadt, ihre Bevölkerung über die Geschehnisse der Zeit zu informieren. Warum sollen wir selbst Inhalte produzieren und andere damit belästigen oder beunruhigen? Warum sollten wir jene Eindrücke, Bilder und kurzen Filme, die wir tagtäglich wahrnehmen bzw. abfotografieren und abfilmen mit anderen Teilen – ganz besonders dann, wenn diese Medieninhalte aus Unfallmeldungen, Eventtipps und Alltagsbeobachtungen bestehen (Hashtag #ibktwit nicht vergessen) und womöglich eine kritische – aber gesprächsbereite – Haltung zum Stadtgeschehen beinhalten? Im Unterschied zu den bereits erwähnten Städteauftritten (NYC, Linz, etc.) bietet @IbkTwit sowohl die Möglichkeit, Informationen von zB Regierungsparteien im Top-Down-System zu verbreiten, als auch – und ganz besonders – die Chance, sich als interessierter Bürger selbst zuzuschalten und beizutragen. Eine beispielhafte Symbiose von Top-Down UND Bottom-Up.

Die Frage lautet also nicht: „Warum?“ – sondern „Warum eigentlich nicht?“

„I love fools‘ experiments. I am always making them.“

(„Charles Robert Darwin“)

P.S.: Jeder mit PC, Laptop, Pad/Tablet oder Smartphone und Internetverbindung kann unter http://twitter.com/ibktwit mitmachen.

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Dieser Text ist auch auf provInnsbruck.at erschienen.

 
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Verfasst von - 21. Februar 2013 in Standard

 

Anfrage zu Richtlinie 2011/24/EU

UPDATE vom 31. August 2013

Das umfassende Begutachtungsverfahren zum EU-Patientenmobilitätsgesetz ist unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00540/index.shtml einsehbar.

Meine Bachelorarbeit „Gesundheitsversorgung ohne Grenzen“ steht hier zum Download bereit. 

UPDATE Ende

Auf meine Anfrage, „wo und wann die im Rahmen der Richtlinie 2011/24/EU (Umsetzung bis 25.Oktober 2013) empfohlenen, nationalen Kontaktstellen in Österreich eingerichtet werden“, antwortet das BürgerInnenservice des Bundeskanzleramtes wie folgt.

Vollständiges Antwortschreiben aus dem Bundeskanzleramt in PDF-Form

Sehr geehrter Herr Sasic !

Das Bürgerinnen- und Bürgerservice des Herrn Bundeskanzlers hat Ihr Schreiben vom 11.Dezember 2012 erhalten. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage haben wir bei dem zuständigen Bundesministerium für Gesundheit in Erfahrung bringen können, dass gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung benennt und der Kommission Namen und Kontaktdaten dieser Kontaktstellen mitteilt. Zufolge der Schlussbestimmung des Art. 21 Abs. 1 der genannten Richtlinie setzen die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens bis zum 25. Oktober 2013 nachzukommen. Im Bereich des Bundesministerium für Gesundheit wird derzeit die innerstaatliche Umsetzung der Patientenmobilitäts-Richtlinie – somit auch die Einrichtung der nationalen Kontaktstellen – im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eingehend diskutiert, um sodann die erforderlichen legistischen und organisatorischen Maßnahmen setzen zu können. Wenngleich davon ausgegangen werden kann, dass die von der Richtlinie vorgegebene Frist zu ihrer innerstaatlichen Umsetzung eingehalten werden wird, kann doch zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein exakter Termin für das Inkrafttreten der erforderlichen Maßnahmen nicht genannt werden. Für weiterführende Informationen möchten wir Sie höflichst bitten, sich an das Bundesministerium für Gesundheit bzw. an den Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherung zu wenden.

UPDATE (17.12.2012)

Dr. Fritz Staudigl, Abteilungsvorstand für Außenbeziehungen des Landes Tirol, antwortet auf die gleiche Anfrage:

Sehr geehrter Herr Sasic,

die Diskussionen zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage bezüglich der bis zum 25.10.2013 umzusetzenden RL sind noch im Gange. Aus heutiger Sicht wird es eine zentrale nationale Kontaktstelle beim Gesundheitsministerium werden. Inwieweit auch regionale Stellen, zB bei einem Krankenversicherungsträger, eingerichtet werden, ist noch offen.

Weitere aktuelle Entwicklungen erfahren Sie bei Sektionsleiter: Dr. Clemens Martin Auer

http://www.bmg.gv.at/home/Ministerium_Minister/Geschaeftseinteilung/Sektion_1/

Für das Land Tirol ergibt sich derzeit kein weiterer spezieller Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Staudigl

 

UPDATE (09.01.2013)

Die Antwort des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger:

Sehr geehrter Hr. Sasic!

Für die nationale Umsetzung der RL 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Patientmobilitätsrichtlinie) ist das Bundesministerium für Gesundheit zuständig.

Ich empfehle Ihnen daher, sich an das BMG zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Peter Wieninger

Leiter der Abteilung 24-ZSI
Internationale Angelegenheiten und zwischenstaatliche Sozialversicherung
(Head of Department of International Affairs)
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
(Main Association of Austrian Social Security Institutions)
Kundmanng. 21
A-1031 Wien (Vienna)
Österreich (Austria)
 

Und schließlich die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit:

Sehr geehrter Herr Sasic!

Das BMG arbeitet an der Umsetzung. Über die genauere Ausgestaltung der Umsetzung  kann jedoch im gegebenen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. Es wird jedenfalls ein allgemeines Begutachtungsverfahren geben, wir streben das 1. Quartal  2013 an.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Windischhofer

Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystr. 2, 1030 Wien
Tel.: +43/1/71100-4531
 
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Verfasst von - 13. Dezember 2012 in Standard

 
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Erasmus in Frankreich

 
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Verfasst von - 12. Dezember 2012 in Standard

 

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Auskunftspflicht & Amtsverschwiegenheit

Unterstütze: www.transparenzgesetz.at

Transparenz ist das Wort der Stunde. Der stichhaltigste Beweis dafür ist der Beschluss des sogenannten „Transparenzpakets“ im österreichischen Nationalrat im Sommer 2012. Das Gesetz beschäftigt sich mit der Finanzierung und der Wahlwerbung politischer Parteien (Verschärfung der Rechenschaftspflichten und Einführung eines wirksamen Sanktionsmechanismus), Spenden (Spendentransparenz und -verbote) und beinhaltet einen Teil zum Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz (Veröffentlichungspflichten von Personen in politischen Ämtern). Desweiteren wurde ein neues Korruptionsstrafrecht vorgestellt, welches die „Strafbestimmungen zur wirksamen Verfolgung und Bestrafung des Missbrauchs anvertrauter Macht“ festschreibt, ebenso ein „Lobbying- und Interessensvertretungs-Transparenzgesetz“, welches ein Lobbyistenregister und einen Verhaltenskodex für Lobbyisten und Interessensvertreter vorschreibt.

Augenscheinlich ist die österreichische Regierung bemüht, der herrschenden Korruption und Misswirtschaft einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern die Einführung und Umsetzung dieser Maßnahmen ein Teil „guter Regierungsführung“ (Good Governace) ist und stellt im Weiteren ein internationales Vorzeigeland in Sachen Transparenz als Vergleichsmöglichkeit vor. Abschließend soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern sich Handlungsempfehlungen für Österreich ableiten lassen.

Transparenz und „Good Governance“

Kernpunkte von Good Governance sind der Aufbau von Rechtsstaatlichkeit („rule of law“), der Aufbau von funktionierenden Verwaltungsstrukturen, die Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandelns (besonders bei der finanziellen Gebahrung), die Verantwortlichkeit der Regierenden gegenüber den Regierten („accountability“), die Bekämpfung der Korruption und die Respektierung der Menschenrechte. Die Bekämpfung von Korruption gilt dabei als „besonders schwergewichtiges Systemelement von Bad Governance“ – der schlechten Regierungsführung. Es wird deutlich, dass Transparenz, im Sinne einer offenen und verantwortungsvollen Arbeitsweise im politischen Wirkungsbereich des jeweiligen Staatsdieners eine große Rolle spielen muss. Die Herstellung und Aufrechterhaltung dieser Transparenz sollte eine Folge gesetzlicher Rahmenbedingungen sein, welche von den Volksvertretern eines Landes auf breiter Basis festgesetzt werden. Durch die neue gesetzliche Regelung ist es dem österreichischem Rechtsstaat gelungen, zeitgemäße rechtliche Normen festzulegen, deren Nichtbefolgen auch mit „wirksamen“ Sanktionsmechanismen bestraft werden soll. Dabei ist zu beachten, dass die medienwirksamen Korruptionsfälle der letzten Jahre in Österreich unweigerlich zu einem Vertrauensverlust der Politik(er) gegenüber den Bürgern geführt hat und diese Maßnahmen nur die Vorhut eines neuen politischen Stils sein müssen. Besonders der Fall Strasser wirft aufgrund des internationalen Charakters und der grenzüberschreitenden Berichterstattung kein gutes Licht auf Österreich und die Art seiner Regierungsführung. Die Einführung einer bundesweiten und umfassenden Transparenzdatenbank soll zusätzlich die staatlichen Leistungen im Bereich Mindestsicherung, Familie und ähnlicher Förderungen nachvollziehbar machen. Dem gläsernen Politiker folgt der gläserne Bürger, wenn auch in anonymisierter Form.

Schweden – Ein Vorbild für Österreich?

Transparency International reiht Schweden im jährlich publizierten „Korruptionswahrnehmungsindex“ (Corruption Perceptions Index) regelmäßig an vorderster Front ein, im Jahr 2011 war es Rang vier, hinter Neuseeland, Dänemark und Finnland. Österreich fand sich auf dem 16. Platz vor, mit absteigender Tendenz während der letzten Jahre (2006 reichte es noch für den 11. Platz). Die Topplatzierung Schwedens kann durchaus mithilfe des historischen Kontexts erklärt werden: seit 1766 [sic!] gilt in Schweden das „Offentlighetsprincipen“ (Öffentlichkeitsprinzip), nachdem jeder Bürger das – in der Verfassung verankerte – Recht auf Akteneinsicht bei staatlichen Behörden und Ämtern besitzt. Schweden blickt gewissermaßen auf 245 Jahre gelebte Transparenz zurück. Die Tatsache, dass Österreich bis zum heutigen Tag das einzige Land in der Europäischen Union ist, in welchem die Amtsverschwiegenheit Verfassungsrang besitzt, sollte – trotz der notwendigen Differenzierung zwischen Auskunftspflicht und Amtsverschwiegenheit – zu denken geben, besonders im Bezug auf Transparenz.

Ähnlich wie Österreich gibt es im politischen System in Schweden ein mehrstufiges Regierungssystem, angefangen auf nationaler Ebene über die regionale Ebene bis hin zum lokalen Regierungsführung samt Administration und seit 1995, dem EU-Beitritt beider Länder, auch die europäische Ebene. Eine Verfassungsänderung kann in Schweden mittels einer einfachen Mehrheit im schwedischen Parlament erfolgen, jedoch muss diese Entscheidung in der folgenden Legislaturperiode auf selbe Weise bestätigt werden.

Das schwedische Modell des sogenannten „Remiss-Verfahrens“ im Gesetzgebungsprozess, bei dem „sämtliche Verwaltungen und Interessensgruppen, die von dem entsprechenden Gesetz betroffen sind oder sein können, aufgefordert [werden], zu den Vorschlägen der hierfür eingerichteten Kommission Stellung zu beziehen“ ist ein Paradebeispiel für einen transparenten politischen Prozess.

„Konsensus, Verhandlung, Integration und Pragmatismus sind Schlüsselbegriffe in der Analyse der schwedischen Gesellschaft. Diese Eigenschaften lassen sich sowohl im Bereich der industriellen Beziehungen als auch auf anderen Gebieten des politischen Systems finden.“

Empfehlungen für Österreich können daher eine stärkere Dialogbereitschaft zwischen Regierungen, Ämtern und Behörden und den Bürgern & Interessensvertretungen auf der anderen Seite beinhalten. Informierte Bürger sollten zum Grundpfeiler des demokratischen Prozesses werden (Stichwort „starke Zivilgesellschaft“), ebenso die konstruktive Arbeit über Parteigräben hinweg (Stichwort „Konsensus“). Diskussionen und Untersuchungsausschüsse zum Thema Korruption dürfen nicht als Zweck, sondern als Mittel zum Zweck angesehen werden um die politische Landschaft in Österreich transparenter zu gestalten.


 

 
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Verfasst von - 1. Dezember 2012 in Standard

 

My most highly anticipated movie 2013

 

Elysium by Neill Blomkamp

 
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Verfasst von - 29. Oktober 2012 in Standard

 

Diabetes ist (k)ein Zuckerschlecken

Nach Angaben der WHO sind weltweit 346 Millionen Menschen an Diabetes erkrankt, es wird vorausgesagt, dass die Krankheit bis zum Jahr 2030 die siebt-häufigste Todesursache darstellen wird. 80% der diabetesbedingten Sterbefälle sind in Entwicklungsländern („low- and middle-income countries“) vorzufinden, Diabetes tritt in diesen Ländern auch in einem deutlich früheren Lebensalter auf. Diabetische Retinopathie (Netzhauterkrankung des Auges, die zur Erblindung führen kann), Amputationen (diabetisches Fußsyndrom) und chronisches Nierenversagen (diabetische Nephropathie) sind schwerwiegende Folgeerscheinungen der Krankheit, welche zum einen durch fehlendes Bewusstsein und zum anderen durch unzureichenden Zugang zu medizinischer Versorgung und Medikamenten zurückzuführen sind.1

Im Jahr 2011 sind laut Statistik Austria insgesamt 2.902 Personen in Österreich an der Stoffwechselkrankheit „Diabetes mellitus“ verstorben. Mehr als zwei Drittel dieser Sterbefälle waren Personen ab dem 75. Lebensjahr. Verglichen mit der Anzahl der Todesfälle in Hauptgruppe der Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems oder der „Bösartigen Neubildungen“ weist die Stoffwechselkrankheit – volkstümlich auch „Zuckerkrankheit“ genannt – eine niedrigere Sterberate auf, jedoch sind in der Regel eine Anzahl von Folge- und Begleiterkrankungen zu beobachten.2  In ihrem „Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Strategie zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (2012-2016)“ führt die WHO „die Mehrzahl der vermeidbaren Fälle von Krankheit und Tod in der Europäischen Region“ auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen und Diabetes zurück, allesamt nichtübertragbare Krankheiten.3

Dieser Blogartikel widmet sich zunächst den rechtlichen, finanziellen, organisatorischen und sozialen Aspekten (thematische Überschneidungen möglich) der mit Diabetes verknüpften Präventions- und Versorgungsleistungen in Österreich und entwirft anschließend mögliche Zukunftsmodelle zur Weiterentwicklung des Sozial- und Gesundheitswesens in Österreich, welche einen kurz- bis langfristigen Zeithorizont (3 – 20 Jahre) ins Auge fassen.

Rechtliche Aspekte

Neben genetischer Veranlagung4 ist offensichtlich der persönliche Lebensstil ein wichtiger Faktor bei der Entstehung von Diabetes. In Österreich sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt, eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung (1 x jährlich auf Kosten der Sozialversicherungsträger) bei einem Arzt ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen.5 Gemäß § 116 ASVG trifft die Krankenversicherung Vorsorge „für die  Früherkennung von Krankheiten und die Erhaltung der Volksgesundheit„, ebenso Teil dieser Vorsorge ist die Gesundheitsförderung. Die in § 132a ASVG festgeschriebene „Jugendlichenuntersuchung“ bzw. in § 132b angeführte „Vorsorge(Gesunden)untersuchung“ rückt die „Früherkennung von Krankheiten“ wie Diabetes besonders stark in den Mittelpunkt.6

Die Diagnosemethoden sind vielfältig (Bestimmung der Gelegenheitsglukose bzw. des Nüchternblutzuckers, oraler Glukose-Toleranztest, Harnuntersuchung) und können auch in bundesweit eigens eingerichteten Diabetesambulanzen durchgeführt werden. Bei einer Diabetesdiagnose sind Zielvereinbarung zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt, Patientenschulung, Abklärung der notwendigen Medikation und regelmäßige Kontrolle wichtige Bestandteile der Therapie.7

Der im Jahr 2004 vom Bundesministerium für Gesundheit publizierte „Österreichische Diabetesbericht“ zeigte „Defizite in der Betreuung, Datenerfassung, Vorsorge und Forschung“ auf und war Grundlage für den „Österreichischen Diabetesplan“, der in den darauffolgenden Jahren erarbeitet und veröffentlicht wurde.8 Die Entwicklung eines Disease Management Programms, die Verbesserung der statistischen Datenerfassung („Diabetesregister“), das Ansprechen von prädisponierten sozialen Randgruppen (Migranten, AlleinerzieherInnen, Armutsgefährdete) sowie Kindern und Jugendlichen (Typ 1 Diabetes) und zahlreiche andere Ziele wurden ins Auge gefasst und detailliert beschrieben. Mit dem Gesundheitsprogramm „Therapie Aktiv – Diabetes im Griff“ wurde dem Ruf nach einem ganzheitlichen Disease Management Programm schließlich Rechnung getragen.9

Diabeteserkrankte haben „unter bestimmten Voraussetzungen“ (Behinderung) Anspruch auf steuerliche Begünstigungen (Geltendmachung bei der Arbeitnehmerveranlagung), erhöhte Familienbeihilfe für „Kinder mit einem erheblichen Behinderungsgrad“, Rezeptgebührenbefreiung, Pflegegeld zur „teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen“ (dessen Bezieher wiederum das Recht zur Rundfunkgebührenbefreiung besitzen) und können sich einen amtlichen Behindertenpass ausstellen lassen, welcher finanzielle Einsparungen bringen kann.10

Finanzielle Aspekte

Diabetes gilt nicht umsonst als die teuerste chronische Krankheit. Der Grund dafür sind die zahlreichen Folgeerkrankungen die mit dem Leiden einhergehen.11 Diese Tatsache macht eine direkte Kostenzuordnung schwierig.12 Statistische Daten zur Kostenaufteilung im österreichischen Gesundheitswesen sind bis heute selten zu finden. Die Ergebnisse aus der Code-2-Studie13 für Deutschland geben einen ersten Überblick (Abb. 1).

Abb. 1 Gesamtkosten für Typ-2-Diabetiker in Deutschland (1998)

aus Perspektive der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Kostenarten14

Laut dem Österreichischen Diabetesbericht aus dem Jahr 2004 sind die durchschnittlichen jährlichen Kosten in den 8 Ländern der durchgeführten Code-2-Studie pro Patient mit 2.834 Euro zu beziffern.15 Jedoch sind die Kostensteigerungen, die sich durch diabetesbedingte Komorbidität ergeben, beträchtlich (siehe Abb. 2, Daten aus Deutschland)

Abb. 2 Durchschnittliche jährliche Ausgaben für GKV-Patienten

in Abhängigkeit vom Komplikationsstatus (nach: CODE-2 [Liebl 2001])16

Aktuelle Publikationen des österreichischen Gesundheitsministeriums stehen aus.  Der ehemalige Präsident der Österreichischen Diabetes Gesellschaft Dr. Raimund Weitgasser (als Past-Präsident Teil des Vorstandes der ÖDG im Jahre 2012/13) beklagte im Jahr 2011 das Fehlen eines Diabetesregisters in Österreich.17 Ohne den Aufbau eines nationalen (zentralen) Diabetesregisters – ähnlich des bestehenden Dialyse- und Transplantationsregister – ist die Behauptung, die Herausforderungen der Stoffwechselkrankheit Diabetes mellitus in Österreich ernst zu nehmen, nicht zu unterschreiben.18 Positive Erwähnung soll das grenzüberschreitende Projekt „EUBIROD – Information und standardisierte Outcome-Messung für Diabetes“ finden, an dem auch österreichische Institute teilnehmen.19

Organisatorische Aspekte

Die vom österreichischen Nationalrat im Jahr 2008 beschlossene „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens“ (Artikel 15a Vereinbarung) befasst sich mit den Themen Planung, Nahtstellenmanagement, Qualität, Gesundheitstelematik (e-Health und ELGA), leistungsorientierte Finanzierungssysteme, sektorenübergreifende Finanzierung des ambulanten Bereichs, Gesundheitsökonomie und Public Health.20 Berücksichtigt man die weitreichenden Behandlungsfelder (stationärer & ambulanter Bereich, Rehabilitations- und Pflegebereich) für an Diabetes erkrankte Personen, so  ist ein hoher Bedarf an integrierter Gesundheitsversorgung gegeben.21 Artikel 31 sieht im besonderen Fall des Diabetes-Patienten einen Kooperationsbereich („Reformpool“) zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern vor, aus dem „Projekte der Integrierten Versorgung und Projekte, die Leistungsverschiebungen zwischen dem intra- und extramuralen Bereich auf Landesebene zur Folge haben, sowie die sektorenübergreifende Finanzierung des ambulanten Bereichs“ finanziert werden.22

Besondere Aufmerksamkeit ist dem Artikel 7 „Gesundheitstelematik“ (e-Health) und der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) zu widmen. Die gemeinsame Zielsetzung zur „Nutzung der ökonomischen Potenziale von Informations- und Kommunikationstechnologien“23 ist begrüßenswert und das Potenzial für eine effizientere und effektivere lebensbegleitende Therapie von chronisch Erkrankten enorm.24

Soziale Aspekte

Diabetes (vor allem Typ-2-Diabetes) ist eine Zivilisationskrankheit, deren Ursachen vorwiegend im individuellen Lebensstil zu suchen sind. So erwähnt auch der Österreichische Diabetesbericht dass „ein großer Teil aller Neuerkrankungen an Diabetes mellitus Typ II durch eine Änderung des Lebensstils vermeidbar [wären]„.25 Prävention, sowohl in Form von Primärprävention (Lebensstilintervention) als auch Sekundärprävention (Früherkennung und Therapie) und Tertiärprävention (Früherkennung von Spätschäden), ist in allen Gesellschaftsschichten zu betreiben, ganz besonders in den bereits erwähnten sozialen Randgruppen. Die „Rahmen-Gesundheitsziele für Österreich“ sind eine von mehreren Initiativen, welche von der Bundesgesundheitkommission dieses Jahr beschlossen und gemeinsam mit dem österreichischen Gesundheitsminister präsentiert wurden.26

Tagespolitische Forderungen nach einer „täglichen Turnstunde“ und der „gesunden Jause“ im Schulalltag junger Österreicher sind zwar zu begrüßen, jedoch kommen die Interventionen und Willensbildungen nicht selten von anderer Seite als der des Staates bzw. des zuständigen Gesundheitsministeriums27 oder bereits lancierte Programme gehen trotz ihrer offensichtlichen Sinnhaftigkeit durch fehlende Teilnahme in den einzelnen Bundesländern unter.28

Inwiefern der jeweilige, Diabetespatienten betreuende Hausarzt die notwendige Zeit aufbringen kann, um umfassende Schulungen mit dem Patienten zu durchzuführen, kann bereits von Laien leicht hinterfragt werden. Eine verpflichtende Teilnahme an Disease-Management-Programmen erscheint unrealistisch und unsozial, trotzdem sind diese Programme das probate Mittel zur Bewusstseinsbildung am Patienten. Das bereits erwähnte DMP „Therapie Aktiv – Diabetes im Griff“ wird derzeit in drei österreichischen Bundesländern nicht angeboten (eigene Diabetikerschulungsprogramme vorhanden). Die Frage nach der fehlenden Möglichkeit von Benchmarking-Bestrebungen dieser Bundesländer muss an dieser Stelle in den Vordergrund rücken. Wird dem „gleichen und niederschwelligen Zugang zu Leistungen“, wie in der Präambel der Artikel 15a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern postuliert, Rechnung getragen?

Ausblick

Im Zuge der aktuellen Gesundheitsreform30 in Österreich wird die Frage nach der unmittelbaren Strategie hinsichtlich einer bedrohenden Volkskrankheit, wie sie Diabetes darstellt, auf jeden Fall eine wichtige Rolle spielen. 8 Jahre nach dem österreichischen Diabetesbericht und dem darauffolgenden Diabetesplan des österreichischen Gesundheitsministeriums ist es scheinbar noch immer nicht gelungen, ein zentrales und aussagekräftiges Diabetesregister zu etablieren.

Die sich durch die Implementierung einer elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) ergebenden Vorteile für chronisch Kranke hatten im bisherigen Diskurs31 zwischen Befürwortern und Gegnern  offensichtlich das Nachsehen. Inwiefern das Hinauszögern eines erwiesenermaßen wirkungsvollen Instruments eine Gefährdung jener Patienten darstellt, die durch die verstärkte Vernetzung im Gesundheitswesen auch mit einer gezielteren Gesundheitsversorgung rechnen dürfen, soll Teil dieser Arbeit nicht sein. Der politische Meinungsbildungsprozess der letzten Jahre scheint demnächst in einer bundesweiten Einführung von ELGA durch Gesetzesbeschluss zu münden.

Mithilfe aussagekräftiger Daten über die bundesweite Anzahl von an Diabetes erkrankten Personen, können in einem längerfristigen Zeitraum auch exakte Voraussagen über die epidemiologische Verbreitung von Diabetes gemacht werden. Der Umstand, dass die Dunkelziffer der Diabeteskranken in Österreich bis vor einigen Jahren wagen Schätzungen entsprachen, sollte ein Warnsignal sein. Wie soll eine Krankheit behandelt werden, deren Existenz im Dunkeln liegt?

Projektionen in das Jahr 2030 haben ganz eindeutig den Wert der Primärprävention hervorzuheben. Die Rahmen-Gesundheitsziele (und selbstverständlich das beharrliche Verfolgen dieser Ziele) sind ein erster Schritt, die Idee von „Health in All Policies“ der konsequente nächste.33

Gesammeltes Fußnotenverzeichnis

 
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Verfasst von - 11. Oktober 2012 in Standard

 

Die Befruchtung im Glas

Nur mittels der Wissenschaften vom Leben kann die Beschaffenheit des Lebens von Grund auf verändert werden.“
(Aldous Huxley in „Schöne neue Welt“, Vorwort, 1946)

Am 5. August 1982 kam in Österreich das erste, durch „In-vitro-Fertilisation“ (IVF) gezeugte Kind, auf die Welt.1 Nur vier Jahre zuvor (25. Juli 1978) war es dem britischen Gynäkologen Patrick Steptoe gemeinsam mit dem Physiologen Robert Edwards2 gelungen, der Öffentlichkeit das erste Retortenbaby der Welt zu präsentieren. Die Methode der künstliche Befruchtung oder der „Befruchtung im Glas“ war geboren.

Rechtliche Grundlagen für die In-Vitro-Fertilisation in Österreich bieten das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)3 und das „Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird“ (IVF-Fonds-Gesetz)4. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen5 („aufrechte Ehe“ oder „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ als Grundvoraussetzungen) trägt der IVF-Fonds 70% der Kosten6 einer In-vitro-Fertilisation. Dieser Blogbeitrag wirft zunächst einen ausführlicheren Blick auf die Methode der „In-vitro-Fertilisation“, widmet sich nachfolgend der Organisation im Rahmen des IVF-Fonds-Gesetzes und der rechtlichen Situation, insbesondere der Analyse des OGH-Urteils vom 24.11.1998.

Die Methode der In-vitro-Fertilisation

Die Österreichische IVF-Gesellschaft beschreibt den vereinfachten Ablauf einer IVF-Behandlung mithilfe folgender fünf Phasen: 1. Stimulation der Eierstöcke, 2. Absaugen der Eizellen (Punktion), 3. Fertilisation, 4. Transfer der befruchteten Eizellen in die Gebärmutter (Embryotransfer) und schließlich 5. erfolgreiche Behandlung (Schwangerschaft) bzw. misslungener IVF-Versuch.7 Die erste Phase beinhaltet eine hormonelle Stimulation, mit dem Ziel, das Wachstum mehrerer Eibläschen zu fördern. Im nächsten Schritt erfolgt die Eizellentnahme durch Anstechen der Eibläschen („Follikelpunktion“). Die Fertilisation, also die Befruchtung der Eizelle mit einer Samenzelle führt zur Entstehung eines Embryos, welcher schließlich in die Gebärmutter der Frau eingesetzt wird („Embryonentransfer“ bzw. Implantation).8

Zu den Risiken einer IVF-Behandlung zählen neben dem eigentlichen Eingriff der Follikelpunktion weiters die (leicht) erhöhte Wahrscheinlichkeit der Mehrlingsschwangerschaft9 (bedingt durch die Möglichkeit des Transfers mehrerer Embryonen10 zur Erhöhung der Schwangerschaftsrate), Eileiterschwangerschaften, Fehlgeburten, das sogenannte „ovarielle Hyperstimulationssyndrom“ (OHSS) und letztlich der Zeitraum der Schwangerschaft selbst.11

Die hormonelle Stimulation der Eierstöcke setzt den Einsatz verschiedener Medikamente voraus, die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft nach einer IVF-Behandlung12 entspricht in etwa jener eines „gesunden“ Paares.

Organisation und Finanzierung

Das IVF-Fonds-Gesetz ist mit  1. Jänner 2000 in Kraft getreten. Die Mittel für den „Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation“ kommen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Überweisungen der Krankenversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen und privaten österreichischen (partiell auch ausländischen) Versicherungsunternehmen.13 Stellvertretend für diesen Fonds schließt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit den Trägerorganisationen der Krankenanstalten Verträge ab, welche zur Durchführung einer In-vitro-Fertilisation berechtigen und die Kostentragung begründen.14 Krankenanstalten, die eine IVF-Behandlung durchführen, haben zahlreiche vorvertragliche Pflichten zu erfüllen.15 Ebenso besteht gemäß § 5b IVF-Fonds-Gesetz für PatientInnen eine Meldepflicht gegenüber den Krankenanstalten. Eine umfassende Verschwiegenheitspflicht aller „in irgendeiner Form an einer In-vitro-Fertilisation beteiligte[r] Personen“ ist festgesetzt.16

Zahlreiche höchstgerichtliche Urteile (darunter auch jenes OGH-Urteil vom 24.11.1998, 10Obs193/98z) führen die Komplexität der Thematik vor Augen. Die Frage, ob die Sterilität einer Frau bzw. eines Mannes bei einem vorliegenden Kinderwunsch des Paares einen „regelwidrigen Körper- und Geisteszustand“ darstellt, der eine „Krankenbehandlung notwendig macht“ (und somit der Versicherungsfall dadurch eintritt, also eine Kostenübernahme stattfindet)17, oder ein „körperliche[s] Gebrechen“ vorliegt18, „welche[s] die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit oder die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, wesentlich beeinträchtig[t]„, bzw. die Frage, ob es sich überhaupt um eine Krankenbehandlung handelt, führte letztlich zur eigenen Finanzierungsschiene, welche über das IVF-Fonds-Gesetz festgeschrieben wurde.

Vor- und Nachteile der Fondslösung

 

Offensichtlich hat jener medizinische Fortschritt der letzten Jahrzehnte, der die Entwicklung der IVF-Methode zu Tage gebracht hat, zu einer neuen rechtlichen Situation geführt. Die Sichtweise, dass Unfruchtbarkeit – also die auf „natürlichem Wege bestehende Unfähigkeit einer Schwangerschaft“19 – keine Krankheit per se darstellt, wurde zum entscheidenden Streitpunkt. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Sterilität bzw. Infertilität und einer sich daraus ergebenden psychischen Erkrankung (z.B. Depression), welche eine Krankenbehandlung in Form einer IVF-Behandlung notwendig gemacht hätten, war im vorliegenden Fall (OGH-Urteil vom 24.11.1998, Geschäftszahl 10Obs193/98z) nicht gegeben.20

Diese, sich durch neue medizinische Möglichkeiten ergebende rechtliche Pattsituation („Nicht jeder verständliche, aber unerfüllt bleibende Lebenswunsch im medizinischen Bereich könne eine Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung begründen.“)21 im Zusammenhang mit der IVF-Behandlung kann durchaus als Paradigmenwechsel bezeichnet werden und hat letztlich eine solide Lösung und die entsprechende Rechtssicherheit in Form des IVF-Fonds-Gesetzes gebracht.22 Die Finanzierung einer IVF-Behandlung in Form einer teilweisen Kostenübernahme durch den Fonds und eines Selbstbehalts für den Patienten erscheint optimal und die Voraussetzungen, die zu dieser Teilkostenübernahme des Fonds führen sind gesetzlich eindeutig festgelegt.22

 

Der österreichische Gesetzgeber war offensichtlich in der Lage, auf einen durch medizinischen Fortschritt hervorgerufenen gesellschaftlichen Wandel entsprechend zu reagieren.23 Wie so oft, stehen aktuell neue Herausforderungen an. Verstößt das bestehende Verbot der Eizellspende in Österreich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und zwingt es sogenannte „Kinderwunschpaare“ eine solche Behandlung im Ausland zu suchen?24 Wie reagiert der Gesetzgeber auf die Diskriminierungsvorwürfe homosexueller Paare betreffend des § 2, Abs. (1) im Fortpflanzungsmedizingesetz, nachdem „eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig [ist]“ und wie sieht die „gesellschaftliche Realität“ diesbezüglich aus? Welchen gesundheitsökonomischen und ethischen Ansprüchen soll bzw. muss die künstliche Befruchtung gerecht werden?

Die künstliche Befruchtung wird natürlich auch in Zukunft heiß diskutiert werden.

Gesammeltes Fußnotenverzeichnis

 
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Verfasst von - 24. August 2012 in Standard